Nebenbestimmungen zu den Förderrichtlinie für das House of Resources in Dortmund

Bei der Förderung aus dem Projektfonds House of Resources handelt es sich um eine Weiterleitung von Mitteln aus dem Projekt „House of Resources Dortmund“ (HoR), welches durch das Bundesministerium des Inneren finanziert wird.

Zweck dieses Projektes ist es, in Dortmund tätige Migrantenorganisationen und sonstige integrativ wirkende Vereine, Verbände und Initiativen in ihrem bürgerschaftlichen Engagement zu unterstützen, indem es Ressourcen und Dienstleistungen zur Verfügung stellt.

Förderfähig sind:

➨ Projekte, die die Integration fördern, das Verständnis verschiedener gesellschaftlicher Gruppen füreinander vertiefen, ein hohes Maß an ehrenamtlichem Engagement aufweisen.

➨ Ausgaben wie Anschaffungen, Honorare, Materialkosten, Materialien für Öffentlichkeitsarbeit, Raummieten und Transport- und Fahrtkosten. Fragen zur Förderfähigkeit von geplanten Ausgaben können Sie mit uns in einer individuellen Beratung klären.

3. Nachweise/Dokumentation

Bitte beachten Sie, dass…

  • alle Ausgaben belegt werden müssen (Rechnung, Quittung, Kassenbon, Fahrschein, etc.) und Sie uns diese Belege im Original übergeben müssen
  • die Gelder wirtschaftlich und sparsam verwendet werden müssen
  • bei Ausgaben über 500,00 € immer mindestens zwei weitere Angebote von anderen Anbietern zu prüfen sind und das günstigste ausgewählt werden muss
  • auf allen Dokumenten der Öffentlichkeitsarbeit die Logos des „House of Resources“ und des Bundesministeriums des Inneren abgedruckt werden müssen (diese werden vom „House of Resources“ auf Anfrage zur Verfügung gestellt)
  • aus Projektmitteln keine Personalkosten gezahlt werden dürfen
  • Honorare nur für Personen mit einer notwendigen Qualifikation und bis zu einer Höhe von 79,20 € je Doppelschulstunde gezahlt werden können, beziehungsweise 104,50 € je Doppelschulstunde für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
  • aus Projektmitteln keine Verpflegung (Essen/Getränke etc.) bezahlt werden darf (Ausnahme: Feierliche interkulturelle Veranstaltungen, Schulungen, Fortbildungen, Konferenzen etc.)
  • aus Projektmitteln keine alkoholischen Getränke bezahlt werden dürfen
  • alle Honorare schriftlich festgehalten werden müssen – eine Vorlage für einen Honorarvertrag erhalten sie von „House of Resources“

Nach Abschluss des Projektes

  • muss ein Verwendungsnachweis, bestehend aus einem kurzem Bericht/Zusammenfassung und einer Abrechnung der Finanzen erstellt und eingereicht werden.