Das Antragsverfahren für das House of Recources Dortmund

1. Das Vorgespräch mit den HoR-Ansprechpartner*innen

Wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner/in von House of Resources Dortmund und vereinbaren einen Termin, um einenander kennenlernen, über Ihre Idee zu sprechen und Sie zu unterstützen. Im Vorgespräch werden Ziele und Aktivität während der geplanten Veranstaltung, die Förderfähigkeit des Vorhabens und einzelner Ausgaben und die für die Umsetzung notwendigen Ressourcen besprochen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Planung Ihres Projekts und geben Tipps für Drittmittelakquisition, Räumlichkeiten und Ausstattung, passende Kooperationspartner etc. Bei dem Treffen wird ebenfalls der Antrag zur Förderung ausgehändigt.

2. Beantragung und Bewilligung

Den ausgefüllten und unterschriebenen Förderantrag geben Sie bei uns persönlich ab oder schicken uns zusammen mit dem Vereinsregisterauszug und dem Freistellungsbescheid per E-Mail zu. Bei beantragten Fördersummen bis 500 € entscheiden wir im HoR-Team über die Förderung. Sofern die Fördersumme den Betrag von 500 € übersteigt, leiten wir den Antrag an die Jury zur Entscheidung weitergeleitet. Auch ist bei einer Fördersumme über 500 € die Teilnahme an unserer Antragswerkstatt vor der Antragsstellung erforderlich.

Die unabhängige Jury von House of Resources Dortmund bewertet die von Ihnen eingereichten Anträge. Die Jury entscheidet bzw. gibt dann eine Empfehlung darüber ab, in welchem Umfang Projekte gefördert werden können.

3. Auszahlung von Fördermitteln

Wurde Ihr Projekt vom HoR-Team oder von unserer unabhängigen Jury als förderfähig bewertet, überweise wir den bewilligten Betrag auf Ihr Vereinskonto.

 

4. Während der Projektumsetzung

Bitte beachten Sie, dass…

  • alle Ausgaben belegt werden müssen (Rechnung, Quittung, Kassenbon, Fahrschein, etc.) und Sie uns diese Belege im Original übergeben müssen
  • die Gelder wirtschaftlich und sparsam verwendet werden müssen
  • bei Ausgaben über 500,00 € immer mindestens zwei weitere Angebote von anderen Anbietern zu prüfen sind und das günstigste ausgewählt werden muss
  • auf allen Dokumenten der Öffentlichkeitsarbeit die Logos des „House of Resources“ und des Bundesministeriums des Inneren abgedruckt werden müssen (diese werden vom „House of Resources“ auf Anfrage zur Verfügung gestellt)
  • alle Honorare schriftlich festgehalten werden müssen – eine Vorlage für einen Honorarvertrag erhalten sie von „House of Resources“

5. Nach Abschluss des Projekts

Nach dem Projektabschluss reichen Sie bei uns den Verwendungsnachweis ein.  Der Verwendungsnachweis bestehend aus

  • einem kurzem Sachbericht/Zusammenfassung (wie ist die Veranstaltung verlaufen, wie viele Personen nahmen teil etc.) und einer Belegliste mit der Auflistung für die Veranstaltung angefallenen Ausgaben (Vorlage PDF)
  • Teilnehmerlisten (Beispiel Excel)
  • Fotos, Flyer, Plakate, Infomaterial etc. zur Veranstaltung

Nebenbestimmungen zu den Förderrichtlinie für das House of Resources in Dortmund

Bei der Förderung aus dem Projektfonds House of Resources handelt es sich um eine Weiterleitung von Mitteln aus dem Projekt „House of Resources Dortmund“ (HoR), welches durch das Bundesministerium des Inneren finanziert wird.

Zweck dieses Projektes ist es, in Dortmund tätige Migrantenorganisationen und sonstige integrativ wirkende Vereine, Verbände und Initiativen in ihrem bürgerschaftlichen Engagement zu unterstützen, indem es Ressourcen und Dienstleistungen zur Verfügung stellt.

Förderfähig sind:

➨ Projekte, die die Integration fördern, das Verständnis verschiedener gesellschaftlicher Gruppen füreinander vertiefen, ein hohes Maß an ehrenamtlichem Engagement aufweisen.

➨ Ausgaben wie Anschaffungen, Honorare, Materialkosten, Materialien für Öffentlichkeitsarbeit, Raummieten und Transport- und Fahrtkosten. Fragen zur Förderfähigkeit von geplanten Ausgaben können Sie mit uns in einer individuellen Beratung klären.