Das Antragsverfahren für das House of Recources Dortmund
1. Das Vorgespräch mit den HoR-Ansprechpartner*innen
Wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner/in von House of Resources Dortmund und vereinbaren einen Termin zur Beratung, wenn Sie Unterstützung benötigen:
- bei der Planung einer konkreten Aktivität, Veranstaltung oder eines Projektes
- wenn Sie wissen, welche Hilfe bzw. welche Ressourcen benötigt werden
- wenn Sie Unterstützung bei einer Vereinsgründung brauchen
Im Vorgespräch werden die Fragen geklärt, der Antrag zur Förderung ausgehändigt. Im weiteren Verlauf, wenn dann der Antrag wieder bei uns eingegangen ist, wird dieser an die Jury zur Entscheidung weiter geleitet.
2. Die Entscheidungsinstanz: Jury
Die unabhängige Jury von House of Resources Dortmund bewertet die von Ihnen eingereichten Beiträge. Die Jury entscheidet bzw. gibt dann eine Empfehlung darüber ab, in welchem Umfang diese gefördert werden können. Bei geringen Förderbeträgen kann eine kurzfristige Entscheidung getroffen werden.
- Sie erhalten eine Förderung, wenn Ihre Aktivitäten, Veranstaltungen oder auch Projekte als förderfähig eingestuft wurden.
- Sie können anschließend über House of Resources Dortmund die jeweils für den konkreten Bedarf benötigten Ressourcen anfordern.
Gewünscht ist auch, dass sich Ihr Verein in einem für sie vertretbaren Rahmen an den Kosten beteiligt, also eine Eigenbeteiligung aufbringt.
3. Nachweise/Dokumentation
Bitte beachten Sie, dass…
- alle Ausgaben belegt werden müssen (Rechnung, Quittung, Kassenbon, Fahrschein, etc.) und Sie uns diese Belege im Original übergeben müssen
- die Gelder wirtschaftlich und sparsam verwendet werden müssen
- bei Ausgaben über 500,00 € immer mindestens zwei weitere Angebote von anderen Anbietern zu prüfen sind und das günstigste ausgewählt werden muss
- auf allen Dokumenten der Öffentlichkeitsarbeit die Logos des „House of Resources“ und des Bundesministeriums des Inneren abgedruckt werden müssen (diese werden vom „House of Resources“ auf Anfrage zur Verfügung gestellt)
- aus Projektmitteln keine Personalkosten gezahlt werden dürfen
- Honorare nur für Personen mit einer notwendigen Qualifikation und bis zu einer Höhe von 79,20 € je Doppelschulstunde gezahlt werden können, beziehungsweise 104,50 € je Doppelschulstunde für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
- aus Projektmitteln keine Verpflegung (Essen/Getränke etc.) bezahlt werden darf (Ausnahme: Feierliche interkulturelle Veranstaltungen, Schulungen, Fortbildungen, Konferenzen etc.)
- aus Projektmitteln keine alkoholischen Getränke bezahlt werden dürfen
- alle Honorare schriftlich festgehalten werden müssen – eine Vorlage für einen Honorarvertrag erhalten sie von „House of Resources“
Nach Abschluss des Projektes
- muss ein Verwendungsnachweis, bestehend aus einem kurzem Bericht/Zusammenfassung und einer Abrechnung der Finanzen erstellt und eingereicht werden.
Nebenbestimmungen zu den Förderrichtlinie für das House of Resources in Dortmund
Bei der Förderung aus dem Projektfonds House of Resources handelt es sich um eine Weiterleitung von Mitteln aus dem Projekt „House of Resources Dortmund“ (HoR), welches durch das Bundesministerium des Inneren finanziert wird.
Zweck dieses Projektes ist es, in Dortmund tätige Migrantenorganisationen und sonstige integrativ wirkende Vereine, Verbände und Initiativen in ihrem bürgerschaftlichen Engagement zu unterstützen, indem es Ressourcen und Dienstleistungen zur Verfügung stellt.
Förderfähig sind:
➨ Projekte, die die Integration fördern, das Verständnis verschiedener gesellschaftlicher Gruppen füreinander vertiefen, ein hohes Maß an ehrenamtlichem Engagement aufweisen.
➨ Ausgaben wie Anschaffungen, Honorare, Materialkosten, Materialien für Öffentlichkeitsarbeit, Raummieten und Transport- und Fahrtkosten. Fragen zur Förderfähigkeit von geplanten Ausgaben können Sie mit uns in einer individuellen Beratung klären.